Kosten & Kostenträger
Was die Behandlung kostet – und wer sie bezahlt
Was die Behandlung kostet – und wer sie bezahlt
Meine Praxis ist als Kassenpraxis zugelassen. Für die meisten Patientinnen und Patienten entstehen deshalb keine Kosten. Hier finden Sie einen Überblick, was für Sie gilt – je nachdem, wie Sie versichert sind.
Die Kosten der Behandlung übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse. Sie brauchen keine Überweisung – bitte bringen Sie zum ersten Termin im Quartal Ihre Versichertenkarte mit.
Sprechstunde, Akutbehandlung und das Gruppenangebot GPG sind ohne Antrag möglich. Für die eigentliche Therapie stellen wir nach den Probegesprächen gemeinsam einen Antrag; die Krankenkasse genehmigt ihn in aller Regel.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die auf der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beruht – in meiner Praxis in der Regel zum 2,3-fachen Satz. Eine psychotherapeutische Sprechstunde (50 Minuten) kostet danach 134,06 €.
Ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung oder Beihilfestelle die Kosten erstattet, hängt von Ihrem Tarif ab. Bitte klären Sie das vor Beginn verbindlich.
Sie können die Behandlung auch selbst bezahlen – etwa, wenn Sie Ihre Versicherung nicht einbeziehen möchten. Es gelten dieselben Gebührensätze wie für Privatversicherte. Die Rechnung erhalten Sie monatlich oder quartalsweise.
Ja. Wenn Ihre Behandlung nicht über die gesetzliche Krankenkasse läuft, erhalten Sie vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Übersicht über die voraussichtlichen Kosten, mit Beispielrechnungen für die verschiedenen Behandlungsformen.
Welche Leistungen erstattet werden, ob es eine Höchstzahl an Sitzungen gibt und welche Steigerungssätze Ihr Tarif akzeptiert. Im Zweifel empfehle ich, eine schriftliche Kostenzusage einzuholen.
Das legt Ihre Beihilfestelle fest – üblicherweise 50 bis 80 % des erstattungsfähigen Betrags. Den Rest deckt in der Regel eine private Zusatzversicherung.
Einzeltermine sagen Sie bitte spätestens 48 Stunden vorher ab. Bei späterer Absage wird ein Ausfallhonorar von 50 € fällig, das keine Krankenkasse erstattet – Ausnahmen sind akute Erkrankung und höhere Gewalt. Gruppentermine sagen Sie bitte spätestens 24 Stunden vorher ab; dafür wird kein Ausfallhonorar erhoben.
Ja – zum Beispiel Paartherapie. Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und wird vorab vereinbart.
Noch Fragen zu den Kosten? Sprechen Sie mich gerne in der Sprechstunde darauf an.